In den Akkreditierungsbestimmungen im Pressebereich der BPA-Homepage gilt eine Redaktionsbestätigung als Voraussetzung für die Akkreditierung zum Treffen der Staats- und Regierungschefs der G 7-Staaten. „Journalistinnen und Journalisten, die ohne Redaktionsauftrag über den Gipfel berichten wollen, werden so von der Möglichkeit zur Berichterstattung ausgeschlossen“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Damit werden vor allem freie Pressefotografen benachteiligt, die Politikerporträts für ihre Bilddatenbanken produzieren wollen.“
Telefonisch hatte das Bundespresseamt dem DJV auf Nachfrage zuvor mitgeteilt, freie Journalisten könnten alternativ auch Arbeitsproben vorlegen, die sie als politische Berichterstatter auswiesen. „Wenn diese Regelung tatsächlich gilt, gehört sie in die Akkreditierungsbestimmungen“, sagte Konken. „Das Bundespresseamt sollte für die Akkreditierung zum G 7-Treffen keine Zweiklassengesellschaftvon Journalisten vorsehen und auf intransparente Regelungen verzichten“, sagte der DJV-Vorsitzende.