Verlegerverbände kritisieren "Whitelisting"-Urteil

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Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bedauern laut einer Pressemeldung die Entscheidung des Oberlandesgerichts München (OLG), das den Einsatz des Werbeblockers Adblock Plus für zulässig erklärt hat.

Geklagt hatten die "Süddeutsche Zeitung" (München), ProSiebenSat. 1 und die RTL-Tochter IP Deutschland. "Besonders enttäuscht" zeigten sich die Verlegerorganisationen dabei auch darüber, dass das OLG sogar das umstrittene kostenpflichtige "Whitelisting" - also die Zulassung zuvor geblockter Werbung ("Blacklisting") gegen Geld - weiterhin erlaubt. "Das ist nach unserer Meinung eine moderne Form der Piraterie", erklärten BDZV und VDZ dazu. In der Kombination mit "Whitelisting" machten künftig die Vertreiber der Adblocker das Werbegeschäft - "allerdings ohne eigene Leistung, die allein von den Medien erbracht wird".

BDZV und VDZ wiesen darauf hin, dass es sich lediglich um die Auffassung eines Gerichtes handele, dem abweichende Bewertungen anderer Gerichte sowohl zum "Whitelisting" als auch zum sogenannten "Blacklisting" entgegenstehen, etwa in Frankfurt, Hamburg und Köln. Im vergangenen Jahr hatte das OLG Köln in einem Verfahren ein auf "Whitelisting" basierendes Geschäftsmodell Adblock Plus noch als "aggressive geschäftliche Handlung" verboten.

"Es kommt nunmehr auf die Entscheidung durch den Bundesgerichtshof an, der die divergierenden Sichtweisen der Instanzgerichte beurteilen wird", betonten die Verlegerverbände.