„Der Minister möge zur Kenntnis nehmen, dass die in der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit für alle Bürger dieses Landes gilt, auch für Journalistinnen und Journalisten“, so DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Die von Herrn Spahn gewünschte Zurückhaltung ist nichts anderes als politisch verordnete Selbstzensur.“ So lange für den Leser klar zu erkennen sei, dass es sich bei dem Tweet um die persönliche Meinung des Verfassers handelt, dürften für Journalisten keine anderen Regeln gelten als für alle anderen Twitter-Nutzer.